Anforderungen der KI-Verordnung (Artikel 4 KI-VO)

Umfassende Analyse des Artikels 4 KI-VO aus verschiedenen Blickwinkeln. Hier eine Orientierungshilfe.

Bild: Zum Memorandum einer wissenschaftlichen Aufarbeitung: Aichinger/Aufreiter/Nessler/Wendehorst - Roadmap KI-Kompetenz

Art. 4 KI-VO (AI-Act) verpflichtet Anbieter und Betreiber aller KI-Systeme, bei der Entwicklung und dem Betrieb von KI-Systemen ausreichende KI-Kompetenz sicherzustellen. Unternehmen müssen daher frühzeitig – spätestens aber beim Einsatz solcher KI-Systeme – eine unternehmensinterne Strategie zum Aufbau und zur Dokumentation von KI-Kompetenz entwickeln, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Der Einsatz gängiger KI-Systeme internationaler Anbieter wirft oft Fragen zu Geschäftsgeheimnissen, Datenschutz, Urheberrecht und Compliance auf. On-Premise-Lösungen wie das LLM2:go des Software Competence Center Hagenberg (SCCH) können kombiniert mit fundierter KI-Expertise optimal integriert werden. Das SCCH bietet in Kooperation mit TrustifAI und TÜV Austria individuelle Lösungen und Schulungen an.

Die Umsetzung des Art. 4 KI-VO lehnt sich an bestehende Organisationspflichten an. Unternehmen müssen ihren KI-Einsatz systematisch erfassen, den spezifischen Schulungsbedarf analysieren, geeignete Maßnahmen ableiten und deren Wirksamkeit regelmäßig prüfen. Zwar sieht Art. 4 selbst keine direkten Sanktionen vor, Verstöße können jedoch zivilrechtliche Haftungen für Unternehmen und Management nach sich ziehen.

Empfehlungen für Unternehmen

  • Strukturanalyse: Welche KI-Systeme werden von wem mit welcher Kompetenz genutzt?
  • Bedarfsanalyse: Wer braucht welche KI-Kompetenzen?
  • Maßnahmenplanung: Interne Richtlinien, E-Learning, Schulungen & Workshops
  • Dokumentation & Evaluation: Nachvollziehbarkeit und regelmäßige Überprüfung

Eine strategische Qualifizierung, angepasst an den unternehmensspezifischen Bedarf, hilft nicht nur bei der Erfüllung regulatorischer Vorgaben, sondern stärkt auch die eigene KI-Kompetenz und schafft Wettbewerbsvorteile.

Roadmap KI-Kompetenz hier downloaden.

Projekt AI-Cert B – AI Engineering & Certification Center

 

Nessler Bernhard

Research Manager Intelligent Systems and Certification for AI
Telefon: +43 50 343 847

Aichinger Gregor

Legal Researcher Intelligent Systems and Certification of AI

Aufreiter Alexander

Legal Researcher Intelligent Systems and Certification of AI